Ausnahmeregelung 2020
Aufgrund der Absage vieler Maßnahmen und der dadurch fehlenden Möglichkeit der Teilnahme an Verlängerungsmaßnahmen, können einige Trainer-Lizenzen, die im Jahr 2020 ablaufen, nicht fristgerecht verlängert werden.
Aus diesem Grund folgen der Deutsche Ju-Jutsu-Verband e. V. und der Ju-Jutsu-Verband Bayern e. V. den Entscheidungen der Bildungsverantwortlichen im DOSB.
Trainerlizenzen, die im Jahr 2020 ablaufen, werden bei Bedarf auch ohne Fortbildung um ein Jahr verlängert.
Dies gilt für alle Lizenzstufen von C, B, A, sowohl im Breiten- als auch im Leistungssport. |