Zusammenfassung der neuen Corona-Info

Kategorie:

Ab dem 01.08.2020 wird die derzeit geltende Begrenzung der Trainingsgruppen in Kampfsportarten auf höchstens fünf Personen auf diejenigen Kampfsportarten beschränkt, bei denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.

Die Beschränkung der festen Trainingsgruppe auf höchstens fünf Personen in Kampfsportarten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) der 6. BayIfSMV kommen nicht zur Anwendung für die Sportarten

-           Boxen,

-           Karate,

-           Kickboxen,

-           Taekwondo,

-           Judo und

-           Ju-Jutsu

 

Das StMI Bayern stellt zudem klar, dass sich die Beschränkung der festen Trainingsgruppe auf max. 5 Personen in allen verbleibenden Kampfsportarten lediglich auf die Phasen des Trainings mit Körperkontakt beziehen. Es können also auch mehrere feste 5er-Gruppen z. B. in einer Sporthalle gleichzeitig (und auch von einem Trainer) trainiert werden. Entscheidend ist, dass die sportartspezifischen Trainingsphasen mit Körperkontakt in den genannten festen Kleingruppen erfolgen.   Wie lange müssen die 5er Gruppen fest zusammen bleiben?

Für die 5er-Gruppen im Kampfsport gelten die gleichen Regelungen wie für die festen Trainings-

gruppen in anderen Sportarten. Ist das angebotene Training eine einmalige Einheit, gelten die festen 5er-Gruppen für diese Einheit. Wird das Training wiederholt angeboten, ist darauf zu achten,

dass die Teilnehmer nach Möglichkeit dem gleichen, festen Kurs und/oder im Kampfsport der gleichen/festen 5er-Gruppe zugeordnet bleiben.

 

Eine generelle Ausnahme besteht jedoch für das Training von Berufssportlerinnen und Berufssport-

lern sowie von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern der Bundes- und Landeskader, die

gem. § 9 Abs. 3 der 6. BayIfSMV bereits zuvor mit Kontakt trainieren dürfen.