Neues in Sachen Beschränkungen in der Corona-Krise

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Zwischenstation im Sport - wie geht es weiter?

Neuerungen und Pläne in Bayern

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Hier nochmal ein kurzer Überblick in Sachen Sport in der Corona-Krise.

Söder stellt den neuen Corona-Fahrplan für Bayern vor:

Ab 11. Mai ist kontaktloser Sport unter freien Himmel wie Kanufahrten, Tennis, Leichtathletik, Laufen, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle), Flugsport u.ä. wieder erlaubt.

Sport und Spaziergänge im Freien – alleine oder mit Familie oder einer weiteren Person, die nicht im Hausstand lebt.

Kontaktsportarten und Sport in Hallen (Indoor, Kampfsport, Tanzen usw.) weiterhin nicht erlaubt (Ausnahmen können folgen).

Im Bayerischen Ministerialblatt vom 05. Mai 2020 sind folgende Regelungen nachzulesen:

Teil 1: Allgemeine Regelungen, Teil 2: Allgemeine Kontaktbeschränkungen,

Teil 3: Öffentliches Leben, Teil 5: Wirtschaftsleben, Teil 6: Bildung und Kultur

und für uns Sportler, ein wichtiger Punkt, Teil 4:

Sport, Spiel, Freizeit

Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt

Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,
  2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1, (1) Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.)
  3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
  4. kontaktfreie Durchführung,
  5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
  6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
  7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
  8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
  9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
  10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes
  11. keine Zuschauer.

In Bayern gibt es über 300 Sportdisziplinen, der BLSV klärt mit Politikern und Sportfachverbänden weitere „Vorgehensweisen“ ab.

Die Handlungsempfehlungen des BLSV vom 07.05.2020 decken sich natürlich mit den Vorgaben der Bayer. Regierung (siehe die oberen 11 Punkte in Sport, Spiel, Freizeit). Die detaillierten Empfehlungen richten sich an die Gruppe mit „erlaubten sportlichen Betätigungen“.

Das Innenministerium wird in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeiten.

Kaum andere Sparten treffen die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise so hart wie den Kampfsport.

Solange Corona-Einschränkungen gelten, können Kampfsportler nur alleine trainieren. Kampfsport-Training findet jetzt im Wohnzimmer statt. Geduld ist gefragt – und Improvisationstalent.

Wir müssen Geduldig bleiben, auch andere Sportarten „leiden“:

-der bayer. Amateur-Box-Verband hat vorerst alle Großveranstaltungen

  in Bayern bis 31.08.2020 abgesagt

-bei den Ringern gibt es erhebliche finanzielle Ausfälle

-auch bei den Handballern Ausfälle, Vereinsbudget besteht zu 50%

  aus Zuschauergeldern

-Regionalliga Fußball, erhebliche Ausfälle

die Aufzählung könnte man noch sehr lange weiterführen.

Doch wir müssen natürlich abschließend bedenken, dass unsere Gesundheit vorgeht und wir sind guter Dinge, dass diese Einschränkungen bald der Vergangenheit angehören.

 

Peter Günther