Beurlaubung von Schülern zur Teilnahme an Sportveranstaltungen und Lehrgängen
Folgende Regelung wurde diesbezüglich vom Bayer. Kultusministerium getroffen:Generell wird eine Beurlaubung vom Unterricht für folgende Veranstaltungen gewährt:
- Olympische Spiele und dazugehörige Vorbereitungswettkämpfe
- Welt- und Europameisterschaften
- Internationale Länderwettkämpfe (z. B. German Open)
- Endkämpfe um Deutsche Meisterschaften
- Endkämpfe um Bayerische Meisterschaften (auch Schüler- und Juniorenmeisterschaften)
Weitere Beurlaubungen für Lehrgänge und Veranstaltungen obliegt der Entscheidung des Schulleiters.
Die Beurlaubung muss bei minderjährigen Schülern von den Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Versäumter Unterricht muss selbstständig nachgeholt werden.
Grundsätzlich empfiehlt sich vor Beantragung eine Stellungnahme des zuständigen Landestrainers oder der Jugendleitung im JJVB einzuholen.
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